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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Reitunterricht
Das Reiten bei uns geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausreiten sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen.
Zur Ausrüstung des Reiters gehört neben fester, zweckmäßiger Kleidung eine gut sitzende Reitkappe. Reitschüler unter 18 Jahren müssen beim Unterricht eine Reitkappe tragen.
Der Reitlehrer hat beim Reitunterricht die Weisungsbefugnis. Das Reiten kann untersagt werden, wenn sich der Reitschüler nicht daran halten sollte.
Geländeritte werden nur mit Führung durchgeführt. Hunde dürfen nicht mitgeführt werden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
Das Füttern der Pferde ist generell nicht gestattet.
Eine Reitstunde dauert 90 Minuten. Davon sind etwa 30 Minuten für Putzen, Satteln und Auftrensen bestimmt. Die eigentliche Reitstunde dauert 60 Minuten.
Eine Longenstunde hat 30 Minuten.
Reitstunden werden im Voraus bezahlt. Die Pferde werden vom Reitlehrer festgelegt.
Unsere Reitschüler haben die Möglichkeit, eine Zehnerkarte zu kaufen. Die Gültigkeit der Reitkarte ist begrenzt auf drei Monate nach dem Erwerb der Karte.
Reitstunden sind 48 Stunden vorher abzusagen, sonst muss die Reitstunde bezahlt werden. In den Ferienzeiten werden individuelle Pläne erarbeitet.
Bei nicht rechtzeitiger Absage der Reitstunde werden diese nicht erstattet.
Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
Das Rauchen ist im Stallbereich untersagt.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Die Haftung bei eventuellen Unfällen, Verlusten oder Schäden jeglicher Art, die durch Privatpferde verursacht werden oder Diebstahl des anvertrautem Gut wird nicht übernommen.